BLM führt Brandbeschränkungen der Stufe 1 in Campbell County ein

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Jul 07, 2023

BLM führt Brandbeschränkungen der Stufe 1 in Campbell County ein

Aufgrund der Trockenheit und der hohen Brandgefahr wurden auf öffentlichen Flächen, die vom Bureau of Land Management in Campbell County verwaltet werden, Brandbeschränkungen der Stufe 1 eingeführt. Im Rahmen einer teilweisen Schließung wird die

Aufgrund der Trockenheit und der hohen Brandgefahr wurden auf öffentlichen Flächen, die vom Bureau of Land Management in Campbell County verwaltet werden, Brandbeschränkungen der Stufe 1 eingeführt.

Im Rahmen einer Teilschließung sind folgende Handlungen verboten:

⦁Das Anlegen, Unterhalten, Pflegen oder Benutzen eines Feuers oder Lagerfeuers, außer in von der Behörde bereitgestellten Feuerrosten an entwickelten Erholungsplätzen oder in vollständig geschlossenen Öfen mit einem ¼-Zoll-Funkenfänger, oder in vollständig geschlossenen Grills oder in Öfen, die unter Druck stehende Flüssigkeiten verwenden oder Gas.

⦁ Rauchen, außer in einem geschlossenen Fahrzeug oder Gebäude, auf einem erschlossenen Erholungsgebiet oder beim Anhalten in einem Bereich mit einem Durchmesser von mindestens einem Meter, der unfruchtbar oder frei von allen brennbaren Materialien ist.

⦁ Betreiben einer Kettensäge ohne ordnungsgemäß installierten und funktionierenden USDA- oder SAE-zugelassenen Funkenfänger, einen chemischen Feuerlöscher mit einem Fassungsvermögen von mindestens 8 Unzen pro Gewicht und eine Rundschaufel mit einer Gesamtlänge von mindestens 36 Zoll.

⦁ Verwendung eines Schweißgeräts, entweder Lichtbogen oder Gas, oder Betrieb eines Acetylen- oder anderen Brenners mit offener Flamme, außer in geräumten Bereichen mit einem Durchmesser von mindestens 10 Fuß, mit einem chemischen Druckfeuerlöscher mit einer Kapazität von mindestens 8 Unzen.

Diese Brandbeschränkungen gelten zusätzlich zu den ganzjährigen Beschränkungen zur Verhütung von Waldbränden auf von der BLM verwalteten öffentlichen Grundstücken in Wyoming. Diese sind:

⦁ Abfeuern oder Verwenden von Feuerwerkskörpern.

⦁ Abfeuern einer Schusswaffe mit Brand- oder Leuchtspurmunition.

⦁ Reifen, Drähte, Magnesium oder andere gefährliche oder explosive Materialien verbrennen, entzünden oder in Brand setzen.

⦁ Betreiben Sie Geländefahrzeuge auf öffentlichen Flächen, es sei denn, das Fahrzeug ist mit einem ordnungsgemäß installierten Funkenfänger gemäß 43 CFR 8343.1 (c) ausgestattet.

⦁ Verwendung/Abwurf von Sprengstoffen jeglicher Art, Brandsätzen, pyrotechnischen Geräten oder explodierenden Zielen.

Ein Verstoß gegen diese Brandschutzverordnung wird mit einer Geldstrafe von höchstens 100.000 US-Dollar oder einer Freiheitsstrafe von höchstens 12 Monaten oder beidem geahndet. (43 CFR 9212.4 und 18 USC 3571). Die Entschädigung für die vollständige Unterdrückung und die entstandenen Schadenskosten gehen zu Lasten des Täters. Weitere Informationen zu BLM-Feuerbeschränkungen oder -bedingungen erhalten Sie von Ihrem örtlichen BLM-Büro oder unter www.blm.gov/wyoming-fire-restrictions.

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